Satzung der HSV-Fanszene Berlin

in der Fassung vom 25. Oktober 2009
– zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.02.2023 –

§1 Name und Gründungsdatum
(1) Der Fanclub hat den Namen „HSV-Fanszene Berlin“.
(2) Gründungsdatum ist der 1. Juli 2006.
(3) Der Fanclub hat seinen Sitz in Berlin.

§2 Sinn und Zweck
Zweck des Fan Clubs ist die Pflege des Sportes und des damit verbundenen Zusammengehörigkeitsgefühls mit allen damit unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang stehenden Aufgaben, wie u. a.
(1) die gemeinschaftliche Unterstützung der Fußballmannschaften des Hamburger Sport Vereins e. V.,
(2) das Bild der HSV Fan-Clubs in der Öffentlichkeit durch ein sportlich faires Verhalten und
(3) durch gemeinschaftliche Veranstaltungen auch außerhalb des Besuchs der Spiele zu verbessern.
(4) Weltanschauliche, konfessionelle und politische Ziele und Zwecke dürfen nicht verfolgt werden.
(5) Der Fan Club ist selbstlos tätig, und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Die Mittel des Fan Clubs dürfen nur für in Absatz 1 festgelegte Zwecke verwendet werden.

§3 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§4 Mitgliedschaft
(1) Der Fan Club besteht aus Erwachsenen Mitgliedern sowie Kindern und Jugendlichen. Erwachsene Mitglieder sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder und Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(2) Die Aufnahme ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder erfolgt durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit auf schriftlichen Antrag. Die Ablehnung bedarf der Bestätigung durch die nächstfolgende Mitgliederversammlung, ebenfalls mit einfacher Mehrheit.

§5 Erwerb der Mitgliedschaft
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Fan Club gerichteter schriftlicher Antrag erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters bedarf. Mit der Unterschrift zur Aufnahme erkennt der Antragsteller die Satzung des Fan Clubs ausdrücklich an.

§6 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder verpflichten sich Gewalttätigkeiten zu vermeiden und jederzeit auf ein sportlich-faires Verhalten im Fan Club zu achten.

§7 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge
(2) Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 5 Euro monatlich.
(3) Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder die auch HSV Mitglieder sind beträgt 2,50 Euro monatlich.
(4) Für Mitglieder der FSB, die den gesamten Jahresbeitrag bereits im Januar überweisen, reduziert sich der Beitrag um eine Monatsrate (also 5,00 Euro bei normalen Mitgliedern und 2,50 Euro bei Mitgliedern, die auch im HSV sind).
(4) Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.

§8 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes aus dem Fan-Club. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
(2) Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Fan-Clubs und bzw. oder gegen die Satzung grob verstoßen hat, das sich grob unsportlich verhält oder das durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Fan Clubs dessen Ansehen schädigt oder Schaden zugefügt hat, kann durch mehrheitlichen Beschluss des Vorstandes aus dem Fan-Club ausgeschlossen werden.
(3) Ist das Mitglied des Fan-Clubs, dem solche Verstöße vorgeworfen werden, Mitglied des Vorstandes, so kann dieses Mitglied bei einer einzuberufenden Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder aus dem Vorstand und dem Fan-Club ausgeschlossen werden.
(4) Ausscheidende Mitglieder haben unbeschadet des Beendigungszeitraumes keinerlei Ansprüche gegen den Fan Club auf vollständige oder teilweise Rückerstattung von gezahlten Beiträgen und sonstigen Leistungen.

§ 9 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung stellt das oberste Beschlussorgan des Fan-Clubs dar.
(2) Alle erwachsenen Mitglieder sind stimmberechtigt.
(3) Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Vertretung durch Dritte oder eine Übertragung des Stimmrechts auf andere Mitglieder, ist nicht zulässig.
(4) Bei Abstimmungen ist grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder entscheidend, sofern diese Satzung nicht etwas anderes vorsieht.
(5) Bei unentschiedenen Abstimmungen ist die Stimme des 1. Vorsitzenden ausschlaggebend.
(6) Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besitzen kein Stimmrecht.
(7) Mindestens einmal im Jahr muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mündlich oder auch schriftlich einberufen.
(8) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag zweier Vorstandsmitglieder und/oder eines Drittels der ordentlichen Mitglieder vom Vorstand einzuberufen. Die Einberufung erfolgt zugleich mit der Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung.
(9) Über die Ergebnisse der Mitgliederversammlung ist von einem Mitglied des Vorstandes Protokoll zu führen. Dieses ist vom Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Das Protokoll ist den Mitgliedern zuzustellen. Es gilt als genehmigt, wenn nicht mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder beim Vorstand gegen das Protokoll Einspruch erhebt.

§ 10 Vorstand und Ämter
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung per Akklamation für die Dauer von einem Jahr gewählt. Das passive Wahlrecht besitzen alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Sämtliche Vorstandsposten werden ehrenamtlich und unentgeltlich ausgeübt.
(3) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten als 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie einem Kassenwart.
(4) Der Vorstand kann für spezielle Aufgaben geeignete Personen berufen.
(5) Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit mindestens einen Kassenprüfer, jeweils für das aktuelle Geschäftsjahr. Der aktuelle Kassenprüfer prüft im Januar des Folgejahres die Kasse des vergangenen Geschäftsjahres.
(6) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, kann der Vorstand kommissarisch ein Mitglied des OFC HSV-Fanszene Berlin für diese Aufgabe benennen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus, übernimmt der 2. Vorsitzende dessen Aufgaben.
(7) Bei Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstandes ist innerhalb von sechs Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.
(8) Der Vorstand wird vom 1. Vorsitzenden oder auf Antrag zweier Vorstandsmitglieder vom 1. Vorsitzenden einberufen. Über die Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.
(9) Der Vorstand gibt sich bei seiner konstituierenden Sitzung ein Arbeitsprogramm, das den Mitgliedern des Fan-Clubs alsbald zugeleitet wird.

§11 Auflösung und Namensänderung
(1) Die Auflösung und Namensänderung des Fanclubs „HSV-Fanszene Berlin“ kann nur auf einer ausdrücklich zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2) Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 3/4 aller Mitglieder anwesend ist und davon 3/4 für die Auflösung oder Namensänderung stimmen.
(3) Bei Auflösung des Fan-Clubs fällt das Fan-Club-Vermögen zu gleichen Teilen den Mitgliedern zu, die länger als ein Jahr dem Fan Club angehören.